Im Anwendungssystem ARGUS wird in elektronischer Form der Lebenszyklus von Verfahren vom Eingang (Neueingang, Abgabe, Wiedereröffnung, Abtrennung, Abtrennung von Unterakten, Verbindung, Übergang, Bestandsübernahme) bis zur Erledigung (Abschlußbearbeitung) unterstützt.

Dazu verwaltet ARGUS datenbankgestützt die Behördenstruktur mit Angaben zur Behörde, zu Registern und Registerzeichen, Beteiligtenrollen, Zuteilungsregeln (Geschäftsverteilung), Personen (Behördenangehörigen, Stammverzeichnissen) und Gerichtsorten (Räumen, Sitzungstagen).

Auf der Grundlage dieser Informationen erzeugt ARGUS automatisch ein Aktenzeichen und ordnet die Sachbearbeiter zu. Durch die Zuordnung von Parteien mit Adressen, Anredeformen, Vertretungen, Geburts- und Todesdaten unter der Verwendung von Verfahrensstammdaten entsteht die elektronische Akte.

Die elektronische Akte ist abrufbar über

  • ihr Aktenzeichen oder

  • eine verfahrensbeteiligte Person oder

  • ein Instanzaktenzeichen oder

  • ein zugeordnetes Fremdaktenzeichen.

Zu den Verfahren können im Schreibwerk aus vorgefertigten Textmustern mit konstanten Textbestandteilen, Grafiken (Wappen) und Verfahrensdaten (Aktenzeichen, kleines und großes Rubrum, alle Stamm- und Personendaten) mit einer modernen Textfunktionalität Briefe, Ladungen, Beschlüsse, Urteile, Protokolle, dazu Ausfertigungen und Begleitdokumente (EB, ZU) angefertigt werden. Die Dokumente werden archiviert, und die veröffentlichungswürdigen Entscheidungen können für juris® aufbereitet werden.

ARGUS unterstützt den Geschäftsbetrieb mit Datenbankauswertungen wie Monatsübersichten und Zählkarten, Tageseingängen, Bestandslisten und anderen statistischen Auswertungen.

Weiterhin bereitet ARGUS Daten für einen gesicherten Datenaustausch mit anderen Verfahren bzw. Behörden (z.B. Bundeszentralregister, Verkehrszentralregister, Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister, Statistisches Landesamt) auf.

ARGUS verwaltet das Schuldnerverzeichnis und stellt die Daten den nutzungsberechtigten Institutionen (z.B. IHK) zur Verfügung.